A) EHRENORDNUNG
1
Der Spielverein 1928 Blatzheim e. V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um
den Verein wie folgt Ehrungen vornehmen:
a) das Amt des Ehrenvorsitzenden verleihen
b) die Ehrenmitgliedschaft verleihen
c) die goldene Vereinsnadel vergeben (40 Jahre Mitgliedschaft)
die silberne Vereinsnadel vergeben (25 Jahre Mitgliedschaft)
die bronzene Vereinsnadel vergeben (15 Jahre Mitgliedschaft)
Über die Ehrungen können Urkunden erstellt werden.
2
Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein
erworben haben, können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit
zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
3
Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße, bei mindestens 10jähriger Vorstandszugehörigkeit, um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt
werden.
4
Antragsberechtigt sind Organe des Vereins. Die Anträge sind mit mindestens 10 Mit-
gliedern zu stellen. Die Anträge müssen 10 Tage vor der jeweiligen Mitgliederversammlung
dem Vorstand schriftlich vorliegen.
5
Ein Ehrenvorsitzender kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstands
teilnehmen.
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